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Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst
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Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst
  Die Aussetzung der Wehrpflicht führt auch zur Aussetzung des Zivildienstes. Deshalb hatte das Bundeskabinett im Dezember des letzten Jahres die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes als Ersatz für den Zivildienst beschlossen. Das Gesetz passierte am Donnerstag den Bundestag. Mit dem Bundesfreiwilligendienst will die Bundesregierung die Freiwilligendienste in Deutschland stärken. Derzeit leisten noch rund 90.000 Zivis jährlich ihren Dienst, vor allem in Einrichtungen der Pflege und Betreuung, aber auch im Umwelt- und Naturschutz sowie in der Landschaftspflege. Der Bundesfreiwilligendienst soll im Juli 2011 an den Start gehen und zwischen sechs und 24 Monaten dauern. Anders als der Zivildienst soll er Männern und Frauen jeden Alters offen stehen. Der Freiwilligendienst ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen aber älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich. Der neue Dienst ergänzt die bisherigen Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologische Jahr (FÖJ). Beide liegen in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesfreiwilligendienst soll dem Gesetz zufolge ebenso wie der Zivildienst keine regulären Arbeitsplätze kosten, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten. Dies soll das Bundesamt für den Zivildienst bei jedem einzelnen Platz überprüfen.
Video Length: 32
Date Found: March 25, 2011
Date Produced: March 25, 2011
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